Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

Lieferservice
Gerne beliefern wir Ihren Anlass mit unseren Getränken und Festmobiliar. Dank unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Auswahl Ihres Sortiments und beraten Sie persönlich und passend zu Ihrem Anlass. Die Bestellung sollte spätestens 10 Tage vor Ihrem Anlass erfolgen. Lieferzeiten können – insbesondere bei Grossanlässen – flexibel und nach Absprache vereinbart werden.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante. Sollte ein Herauftragen oder zusätzlicher Aufwand gewünscht sein, verrechnen wir diesen transparent nach Aufwand mit CHF 70.00 pro Stunde.

Bei Neukunden gilt eine Vorauszahlung (50 % des Warenwertes).

Selbstverständlich können Sie Getränke und Festmobiliar auch während unseren Öffnungszeiten bequem beim Rampenverkauf abholen. Gerade bei kleineren Mengen empfehlen wir dies, um zusätzliche Kosten (siehe Punkt 5) zu vermeiden.

Unsere Lieferungen und Abholungen für Kleinanlässe (bis 300 Personen) erfolgen in der Regel von Montag bis Freitag von 07:30 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:15 Uhr – 17:00 Uhr.

Falls eine Lieferung oder Abholung an einem Samstag oder Sonntag notwendig ist, wird ein Mehraufwand von mindestens CHF 50.00 (je nach Anfahrtsweg auch mehr) verrechnet.

Für Grossanlässe finden wir gemeinsam individuelle Lösungen und passende Zeitfenster.

Dienstleistungen

Für Grossanlässe ab 300 Personen bieten wir auf Wunsch einen Pikettdienst für kurzfristige Nachlieferungen an.

Reinigung

Kühlschränke, Tischgarnituren, Buffettische und Gläser bitten wir gereinigt zurückzugeben. Gerne übernehmen wir diese Arbeit für Sie gegen eine kleine Gebühr.

Nicht sortierte Getränkeretouren werden nach Aufwand mit CHF 70.00 pro Stunde verrechnet.

Abrechnung

Nach Rückgabe der Getränke verrechnen wir nur den tatsächlichen Verbrauch. Einweg-Produkte in angebrochener Verpackung sowie Nicht-Lagerartikel können nicht zurückgenommen werden. Voraussetzung für die Rücknahme ist ein einwandfreier Zustand der Ware.

Kleinmengenzuschlag
Bei einem Warenbezug unter CHF 400.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 80.00 verrechnet. Dieser entfällt bei Selbstabholung an der Rampe.

Bei Abholung von Festmobiliar ohne Getränke verrechnen wir eine Gebühr von CHF 15.00. Diese entfällt, wenn Getränke im Wert von mindestens CHF 50.00 bezogen werden.

Annullierung

Eine Annullierung ist bis eine Woche vor Ihrem Anlass kostenlos möglich. Bereits entstandene Kosten für extern angemietetes Festmobiliar werden weiterverrechnet.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Ebikon, Luzern.

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